H2 Südtirol Alto Adige
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Personal

Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Personal.

Beauftragung CEO

Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Beauftragung Generaldirektor.

Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 14 - D. Lgs. n. 33/2013,Art. 41, c. 2,3 - D. Lgs. n. 33/2013,Art. 47 D. Lgs. n. 33/2013, Art. 20, c. 3, d.lgs. n. 39/2013, L. n. 441/198

Claudio Vitalini

Beauftragung Führungskräfte

Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Beauftragung von Führungskräften.

Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 14 - D. Lgs. n. 33/2013, Art. 20 - D. Lgs n. 39/2013

Keine Beauftragung erfolgt.

Ausgelaufene Beauftragungen

Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Ausgelaufene Beauftragungen von Führungskräften.

Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 14, c. 1. - D. Lgs n. 33/2013, L. n. 441/1982

 

In der Vergangenheit wurde keine Beauftragung gemacht.

Stellenplan
  • Personalkosten
    • Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Personalkosten.
      Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 16, c. 1,2. - D. Lgs. n. 33/2013, Art. 17, c. 1,2. - D. Lgs. n. 33/2013
      Personalkosten 2019 - 2018 - 2017 - 2016 - 2015
       
  • Stellenplan
    • Stellenplan
      Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Stellenplan.
      Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 16, c. 1,2. - D. Lgs. n. 33/2013, Art. 17, c. 1,2. - D. Lgs. n. 33/2013
      Stellenplan 2019 - 2018 - 2017 - 20162015
Abwesenheitsquote

Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Abwesenheitsquote.

Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 16, c. 3 - D. Lgs. n. 33/2013

Abwesenheitsquote 2019 - 2018 - 2017

Autorisierte Nebentätigkeiten von Angestellten (Führungskräfte und Nicht-Führungskräfte)

Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Autorisierte Nebentätigkeiten der Angestellten (Führungskräfte und Nicht-Führungskräfte).

Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 18, c. 1 - D. Lgs. n. 33/2013

Autorisierte Nebentätigkeiten der Angestellten

Kollektivvertrag

Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Kollektivvertrag.

Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 21, c. 1, - D. Lgs. n. 33/2013

Es wird der Kollektivvertrag Handel (Contratto Collettivo Nazionale di Lavoro - CCNL) del Commercio) angewandt.

Zusatzvertrag

Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Zusatzvertrag.

Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 21, c. 2. - D. Lgs. n. 33/2013

  • Zusatzvertrag
    Es wird kein Zusatzvertrag angewandt.
  • Kosten Zusatzvertrag
    Es wird kein Zusatzvertrag angewandt.

Gleichstellung

Vielfalt ist für das IIT und für alle, die dort arbeiten, eine Bereicherung, von der alle profitieren. Deshalb dokumentiert der Geschlechter-Gleichstellungsplan (Gender Equality Plan; GEP) alle Maßnahmen - seien sie bereits umgesetzt oder noch in Planung - welche die Gleichstellung der Geschlechter fördern.

IIT Gender Equality Plan

 

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